Der Antrag auf Verlängerung der Bestattungsfrist ordnet sich im Bereich des Leichen- und Bestattungswesens ein. Eine Verlängerung der Bestattungsfrist ist möglich, wenn die reguläre Frist von 8 Tagen (ab Durchführung der Leichenschau) aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden kann. Der Antrag muss beim zuständigen Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden. Antragsteller ist zumeist das beauftragte Bestattungsinstitut, selten - aber nicht unmöglich - sind es Angehörige der verstorbenen Person.
Der Online-Antrag beinhaltet die Antragstellung auf Verlängerung der Bestattungsfrist. Weiterführende Verwaltungsleistungen wie z.B. die Genehmigung der Verlängerung sind nicht Gegenstand der Umsetzung.