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Onlineantrag zur Verlängerung der Bestattungsfrist

Worum geht es?

Der Antrag auf Verlängerung der Bestattungsfrist ordnet sich im Bereich des Leichen- und Bestattungswesens ein. Eine Verlängerung der Bestattungsfrist ist möglich, wenn die reguläre Frist von 8 Tagen (ab Durchführung der Leichenschau) aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden kann. Der Antrag muss beim zuständigen Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden. Antragsteller ist zumeist das beauftragte Bestattungsinstitut, selten - aber nicht unmöglich - sind es Angehörige der verstorbenen Person.

Der Online-Antrag beinhaltet die Antragstellung auf Verlängerung der Bestattungsfrist. Weiterführende Verwaltungsleistungen wie z.B. die Genehmigung der Verlängerung sind nicht Gegenstand der Umsetzung.

Wie läuft der Antragsvorgang ab?

  1. Authentifizierung mittels Service- oder Organisationskonto
  2. Erhebung der antragsrelevanten Daten (Daten antragsstellender Person, Daten verstorbener Person, Angaben zur Bestattung, Nachweise)
  3. Prüfung der eingegebenen Daten
  4. Antrag wird versendet

Wie erhalte ich als Kommune den Antrag?

Icon PDF

Der Antrag zur Verlängerung der Bestattungsfrist wird im Postfach Ihres Behördenkontos oder auf einem für Ihr Fachamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.

Was habe ich als Kommune davon?

  • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
  • Bürgernahe Onlineanträge für eine moderne und digitale Kommune
  • Verwaltungsnah gemeinsam mit sächsischen Kommunen entwickelt
  • Erleichterte Antragsbearbeitung durch vorgeprüfte Daten
  • Digitale, umweltfreundliche Antragsübermittlung
  • Zuverlässiger Service und schnelle Unterstützung bei Fragen

Welche Besonderheiten bietet der Onlineantrag?

  • Intelligente Formulargestaltung für eine einfache Antragstellung
  • Schnelles Hochladen der erforderlichen Nachweise
  • Zwischenspeichern und Fortsetzen für mehr Flexibilität
  • Unterstützende Prüffunktionen zur Vermeidung von Fehleingaben

Was kostet mich der Service als Kommune?

Die Kosten für die Einrichtung richten sich nach dem tatsächlichen Konfigurationsaufwand, Sie erhalten dafür ein individuelles Angebot. Die Kosten für Pflege und Wartung entnehmen Sie der aktuellen KISA-Preisliste.

Gerne beraten wir Sie persönlich

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Sie haben Fragen? Die KundenberaterInnen unseres Vertriebspartners KISA stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 351 86652 285

support.onlineantrag@kisa.it