Der Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses ordnet sich im Bereich des Leichen- und Bestattungswesens ein. Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland oder anderes Land ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder Land ein auf der Fahrt berührtes Bundesland oder Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.
Der Online-Antrag beinhaltet die Antragstellung eines Leichenpasses. Weiterführende Verwaltungsleistungen wie z.B. die Ausstellung des Leichenpasses sind nicht Gegenstand der Umsetzung.