Aufgrund der in Deutschland herrschenden Gewerbefreiheit kann grundsätzlich jede(r) ein Gewerbe betreiben. Wer sich für diesen Schritt entschieden hat, muss sein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Onlineantrag „Gewerbemeldung“ ermöglicht BürgerInnen die digitale Anzeige Ihrer Gewerbe -an-, -um- oder -abmeldung über das Serviceportal Amt24. Die Antragsdaten und Formularinhalte folgen den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung (GewO) und dem einheitlichen ITStandard xGewerbeanzeige in der jeweils aktuellen Fassung. Bei dem OAA wird zwischen Gewerbeanzeige ohne und mit Weiterleitungsfunktion unterschieden. Bei letzterem kann die Übermittlung der Daten nach § 14 (8) GewO an die empfangsberechtigten Stellen (Bsp.: IHK, StaLa, DGUV, etc.) nach den SCHEMATRON-Regeln der xGewerbeanzeige vorgenommen werden.
Sie möchten wissen, wie die Antragstellung auf Amt24 abläuft? Oder haben Fragen zum Bestellprozess des Onlineantrags? Vielleicht verschafft Ihnen unser Erklärvideo bereits Klarheit:
