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Onlineantrag zur Gewerbemeldung

Worum geht es?

Icon Gewerbemeldung

Aufgrund der in Deutschland herrschenden Gewerbefreiheit kann grundsätzlich jede(r) ein Gewerbe betreiben. Wer sich für diesen Schritt entschieden hat, muss sein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Onlineantrag „Gewerbemeldung“ ermöglicht BürgerInnen die digitale Anzeige Ihrer Gewerbe -an-, -um- oder -abmeldung über das Serviceportal Amt24. Die Antragsdaten und Formularinhalte folgen den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung (GewO) und dem einheitlichen ITStandard xGewerbeanzeige in der jeweils aktuellen Fassung. Bei dem OAA wird zwischen Gewerbeanzeige ohne und mit Weiterleitungsfunktion unterschieden. Bei letzterem kann die Übermittlung der Daten nach § 14 (8) GewO an die empfangsberechtigten Stellen (Bsp.: IHK, StaLa, DGUV, etc.) nach den SCHEMATRON-Regeln der xGewerbeanzeige vorgenommen werden.

 

Sie möchten wissen, wie die Antragstellung auf Amt24 abläuft? Oder haben Fragen zum Bestellprozess des Onlineantrags? Vielleicht verschafft Ihnen unser Erklärvideo bereits Klarheit:

 

Video Gewerbe

Wie läuft der Antragsvorgang ab?

  1. Authentifizierung mittels Servicekonto
  2. Anliegensklärung (An-, Um- oder Abmeldung)
  3. Erhebung der antragsrelevanten Daten (Angaben zu InhaberIn/GeschäftsführerIn und Betrieb, Nachweise)
  4. Prüfung der eingegebenen Daten
  5. Antrag wird versendet

Wie erhalte ich als Kommune den Antrag?

Icon PDF

Die Dateien (Antragkopie und Nachweise) werden auf einem für Ihr Fachamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt. Alle Daten werden in einem passenden Dateiformat zur Verfügung gestellt, welches die gängigen Softwarelösungen verarbeiten können, um die Meldung elektronisch zu importieren.
Falls Ihr Fachverfahren die technischen Voraussetzungen bietet, ermöglicht der Antragsassistent eine medienbruchfreie Weiterleitungsfunktion an die EmpfängerInnen nach § 14 (8) Gewerbeordnung. Somit entfällt der manuelle Import in das Fachverfahren.

Was habe ich als Kommune davon?

  • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
  • Bürgernahe Onlineanträge für eine moderne und digitale Kommune
  • Verwaltungsnah gemeinsam mit sächsischen Kommunen entwickelt
  • Erleichterte Antragsbearbeitung durch vorgeprüfte Daten
  • Digitale, umweltfreundliche Antragsübermittlung
  • Zuverlässiger Service und schnelle Unterstützung bei Fragen

Welche Besonderheiten bietet der Onlineantrag?

  • Intelligente Formulargestaltung für eine einfache Antragstellung
  • Schnelles Hochladen der erforderlichen Nachweise
  • Zwischenspeichern und Fortsetzen für mehr Flexibilität
  • Unterstützende Prüffunktionen zur Vermeidung von Fehleingaben

Was kostet mich der Service als Kommune?

Der Onlineantrag Gewerbemeldung gehört der mittleren (ohne Weiterleitungsfunktion nach § 14 (8) GewO) oder der komplexen (mit Weiterleitungsfunktion nach § 14 (8) GewO) Kategorie an. Die Kosten für die Einrichtung richten sich nach dem tatsächlichen Konfigurationsaufwand, Sie erhalten dafür ein individuelles Angebot. Die Kosten für Pflege und Wartung entnehmen Sie der aktuellen KISA-Preisliste.

Wo kann ich den Antrag bestellen?

Sie können den Onlineantrag bequem über den Webshop unseres Vertriebspartners KISA bestellen - unabhängig davon, ob Sie Mitglied des Zweckverbandes sind oder nicht.

Gerne beraten wir Sie persönlich

Komm24 Bildmarke

Sie haben Fragen? Die KundenberaterInnen unseres Vertriebspartners KISA stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 351 86652 285

support.onlineantrag@kisa.it