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Onlineantrag zum Ergebnisbericht zweite Leichenschau

Worum geht es?

Die Übertragung des Ergebnisberichts der zweiten Leichenschau ordnet sich im Bereich des Leichen- und Bestattungswesens ein. Eine zweite Leichenschau ist dann erforderlich, wenn die verstorbene Person per Feuerbestattung bestattet wird. Sie muss fehlerfrei die bis dato anerkannten Todesursachen bestätigen und orientiert sich dabei an den Ergebnissen der ersten Leichenschau. Gibt es Zweifel an diesem Befund oder Anlass zur Vermutung eines unnatürlichen Todes, kann die Feuerbestattung nicht durchgeführt werden, bis diese Zweifel geklärt sind.

Die ausführende Person der Leichenschau und somit gleichzeitig die Ergebnis übermittelnde Person ist in der Regel ein vom Gesundheitsamt beauftragter oder im Gesundheitsamt angestellter Arzt, Rechtsmediziner oder Leichenbeschauer.

Wie läuft der Antragsvorgang ab?

  1. Authentifizierung mittels Servicekonto
  2. Optionale Prüfung der Voraussetzungen und des Anspruchs
  3. Erhebung der antragsrelevanten Daten (Daten antragstellende Person, Daten verstorbene Person, Ergebnis Leichenschau, Nachweise)
  4. Prüfung der eingegebenen Daten
  5. Antrag wird versendet

Wie erhalte ich als Kommune den Antrag?

Icon PDF

Das Ergebnis des 2. Leichenschau inkl. aller Daten und Nachweise wird im Postfach Ihres Behördenkontos oder auf einem für Ihr Fachamt eingerichteten Transferverzeichnis bereitgestellt.

Was habe ich als Kommune davon?

  • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
  • Bürgernahe Onlineanträge für eine moderne und digitale Kommune
  • Verwaltungsnah gemeinsam mit sächsischen Kommunen entwickelt
  • Erleichterte Antragsbearbeitung durch vorgeprüfte Daten
  • Digitale, umweltfreundliche Antragsübermittlung
  • Zuverlässiger Service und schnelle Unterstützung bei Fragen

Welche Besonderheiten bietet der Onlineantrag?

  • Intelligente Formulargestaltung für eine einfache Antragstellung
  • Schnelles Hochladen der erforderlichen Nachweise
  • Zwischenspeichern und Fortsetzen für mehr Flexibilität
  • Unterstützende Prüffunktionen zur Vermeidung von Fehleingaben

Was kostet mich der Service als Kommune?

Die Kosten für die Einrichtung richten sich nach dem tatsächlichen Konfigurationsaufwand, Sie erhalten dafür ein individuelles Angebot. Die Kosten für Pflege und Wartung entnehmen Sie der aktuellen KISA-Preisliste.

Gerne beraten wir Sie persönlich

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Sie haben Fragen? Die KundenberaterInnen unseres Vertriebspartners KISA stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 351 86652 285

support.onlineantrag@kisa.it