In einigen Wohngebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung, einem sogenannten Bewohnerparkausweis gestattet. Mit dieser Regelung werden die BewohnerInnen des Viertels gegenüber anderen AutofahrerInnen bei der Vergabe von Parkplätzen bevorzugt. Mit Hilfe des Onlineantrags kann eine Neu- oder Folgebeantragung dieses Ausweises nach § 45 Abs. 1b StVO auf Amt24 durchgeführt werden. Für den Antrag benötigt der Bürger bzw. die Bürgerin einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
Onlineantrag zum Bewohnerparkausweis
Wie läuft der Antragsvorgang ab?
- Authentifizierung mittels Servicekonto
- Einlesen der Personalausweisdaten und der Meldebescheinigung
- Anliegensklärung
- Anspruchsvoraussetzungen prüfen
- Erhebung der antragsrelevanten Daten (Persönliche Daten, Angaben zum Fahrzeug und Halter, Führerschein, Nachweise)
- Prüfung der eingegebenen Daten
- Antrag wird versendet
Wie erhalte ich als Kommune den Antrag?
Sie erhalten eine E-Mail, sobald ein neuer Antrag vorliegt. Der Antrag wird als PDF-Datei zum Download in Ihrem Transferverzeichnis (WebDav) bereitgestellt. Darüber hinaus ist auch die Anbindung an ein Fachverfahren möglich. Zum jetzigen Stand wird das Verfahren ALVA 9 sowie eine Datenweitergabe mittels XFall 4.0 unterstützt.
Was habe ich als Kommune davon?
- Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
- Bürgernahe Onlineanträge für eine moderne und digitale Kommune
- Verwaltungsnah gemeinsam mit sächsischen Kommunen entwickelt
- Erleichterte Antragsbearbeitung durch vorgeprüfte Daten
- Digitale, umweltfreundliche Antragsübermittlung
- Zuverlässiger Service und schnelle Unterstützung bei Fragen
Welche Besonderheiten bietet der Onlineantrag?
- Intelligente Formulargestaltung für eine einfache Antragstellung
- Schnelles Hochladen der erforderlichen Nachweise
- Zwischenspeichern und Fortsetzen für mehr Flexibilität
- Unterstützende Prüffunktionen zur Vermeidung von Fehleingaben
- Automatischer Abgleich mit dem Melderegister durch eID-Funktion
- Individuelle Anpassung einzelner Elemente des Onlineantrags an die Belange Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde
Was kostet mich der Service als Kommune?
Der Onlineantrag Bewohnerparkausweis gehört der mittleren Kategorie an. Die Kosten für die Einrichtung richten sich nach dem tatsächlichen Konfigurationsaufwand, Sie erhalten dafür ein individuelles Angebot. Die Kosten für Pflege und Wartung entnehmen Sie der aktuellen KISA-Preisliste.
Wo kann ich den Antrag bestellen?
Sie können den Onlineantrag bequem über den Webshop unseres Vertriebspartners KISA bestellen - unabhängig davon, ob Sie Mitglied des Zweckverbandes sind oder nicht.
Gerne beraten wir Sie persönlich
Sie haben Fragen? Die KundenberaterInnen unseres Vertriebspartners KISA stehen Ihnen gerne zur Verfügung.