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Neuigkeiten

Wir informieren Sie an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Onlinezugangsgesetz und Digitalisierung der Verwaltung in Sachsen sowie zu Neuigkeiten im Bezug auf die (Weiter-)Entwicklung der Onlineantragsassistenten.
 

Weiterentwicklung des Online-Antrags Wohngeld ist gestartet

21. Oktober 2021
Der Onlineantrag "Wohngeld beantragen" ist bereits im produktiven Einsatz und steht allen Wohngeldstellen in Sachsen zur Nachnutzung zur Verfügung. Der Antrag ermöglicht die Antragstellung auf Mietzuschuss über die Online-Plattform Amt24 und wird zum jetzigen Stand von zwei der 33 sächsischen Wohngeldstellen eingesetzt. Nun wurde mit der Weiterentwicklung des Antrags begonnen. Ziel ist es, in der zweiten Ausbaustufe des Antragsassistenten den Weiterleistungsantrag auf Mietzuschuss mit abzubilden. Im Jahr 2022 sind weitere Ausbaustufen geplant, die den jetzigen Service um Erhöhungs-, Minderungs- und Änderungsanträge ergänzen. Außerdem sollen alle Antragstypen im Bereich Lastenzuschuss (für Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen) integriert werden. Die Entwicklung eines eigenständigen Assistenten für den Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner (Pflegewohngeld) wird dieses OZG-Projekt voraussichtlich abschließen.

Bewohnerparkausweis beantragen - bequem von zu Hause aus

8. Juni 2021
Seit Anfang März 2021 können BürgerInnen der Stadt Chemnitz ihren Bewohnerparkausweis für die entsprechenden Bewohnerparkzonen bequem online beantragen. Dafür sind ein neuer Personalausweis sowie die AusweisApp2 (https://www.ausweisapp.bund.de) erforderlich, da die Antragstellung mittels elektronischer Identifikation (eID) authentifiziert werden muss. Neben persönlichen Daten und Angaben zur Wohnanschrift innerhalb der Bewohnerparkzone werden u.a. Angaben zum Fahrzeughalter, zum Fahrzeug sowie zum Führerschein benötigt.

Baumfällgenehmigung online beantragen

8. Juni 2021
Schon bald können Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen ihre Genehmigung zur Fällung eines Baumes bzw. zum Gehölzzuschnitt ganz einfach online über das Serviceportal von AMT24 beantragen. Die Pilotphase des Online-Antragsassistenten soll voraussichtlich noch im Juni in den Städten Freiberg, Meißen, Schkeuditz und Leipzig starten.

 

Pilotierung weiterer Online-Antragsassistenten in Sachsen

8. Juni 2021
Die Entwicklungsleistungen für weitere Online-Antragsassistenten (OAA) sind so gut wie abgeschlossen. Die OAA werden gerade pilotiert oder stehen bereits kurz vor der Pilotphase in sächsischen Kommunen. Folgende Anträge sind betroffen:

  • Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (seit 01.03.21 in Pilotierung)
  • Erstantrag (Mietzuschuss) auf Wohngeld (seit 01.06.21 in Pilotierung)
  • Nutzungszeiten Sportstätten (ab 01.07.21 in Pilotierung)
  • Baumfällgenehmigung (Pilotierung in Kürze geplant)
  • Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heil- oder Gesundheitsfachberuf (Pilotierung in Kürze geplant)
  • Leichen- und Bestattungswesen, u.a. Leichenpass, Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Feuerbestattung, Verlängerung der Bestattungsfrist (Pilotierung in Kürze geplant)

Wohngeld online beantragen - in den ersten sächsischen Kommunen möglich

Dresden, 01.06.2021.

Seit heute können Bürgerinnen und Bürger in den sächsischen Landkreisen Görlitz und Nordsachsen ihren Erstantrag auf Wohngeld online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch die dafür erforderlichen individuellen Unterlagen, etwa der Mietvertrag oder die Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen, können digital eingereicht werden. Um das neue Verfahren zu nutzen, benötigt jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter dem Link https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst erstellt und kann künftig auch für andere Online-Verfahren genutzt werden.

Für den Online-Antrag auf Wohngeld wurde die Papiervariante vollständig überarbeitet und übersichtlicher gegliedert. Interviewartig werden beim Antragsteller gezielt die Daten  abgefragt, die für die Antragsbearbeitung tatsächlich notwendig sind.

Für die Umsetzung des Online-Verfahrens arbeiteten die für digitale Verwaltung zuständige Sächsische Staatskanzlei (SK) und das für Wohngeld fachlich zuständige Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) eng mit der Komm24 GmbH zusammen, die mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Freistaat Sachsen beauftragt ist. Neben anderen Kommunen unterstützen auch die beiden Landkreise Görlitz und Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testeten das Verfahren.

„Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet“, so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung. „Die Daten werden bei den Wohngeldbehörden direkt medienbruchfrei weiterbearbeitet, ohne dass die Daten dazu manuell noch einmal eingegeben werden müssen. Das ist zeitgemäß, denn es beschleunigt die Bearbeitung und hilft, Fehler zu vermeiden.“

Thomas Popp, der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung in der Sächsischen Staatskanzlei stellt fest: „Das Online-Wohngeldverfahren ist ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerfreundlich und modern können Anträge digital gestellt, eingereicht und medienbruchfrei weiterbearbeitet werden. Bei durchschnittlich 26.000 Erstanträgen pro Jahr beschleunigt es die Bearbeitung erheblich und spürbar, wenn der Hauptteil der Anträge künftig digital eingereicht wird. Mit dem Online-Wohngeld haben wir in enger Kooperation zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern ein wichtiges Massenverfahren umgesetzt. Wir gehen mit Schwung die weiteren Digitalisierungsvorhaben an.“

Dr. Thomas Schmidt, Geschäftsführer der KOMM 24 GmbH, fügt ergänzend hinzu: "Mit dem neuen Online-Antrag Wohngeld gehen wir einen weiteren kleinen, aber wichtigen Schritt in Richtung "Digitale Kommune" und tragen damit der veränderten Erwartungshaltung von Bürgerinnen und Bürger an ihre Verwaltung Rechnung. Wohngeldanträge können nicht nur einfacher, sondern auch rund um die Uhr und völlig ortsunabhängig gestellt werden. Kein Weg zum Amt. Kein Warten im Amt."

Hintergrund:

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Grundlage ist das Bundeswohngeldgesetz. Für die Bearbeitung und Bewilligung sind in Sachsen 33 kommunale Wohngeldbehörden zuständig. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum geleistet. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch Bund und Land.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Zum Jahresende 2019 bezogen in Deutschland rund 504.000 Haushalte Wohngeld (entspricht 1,2% der Privathaushalte).1 In Sachsen erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2019 etwa 37.800 Haushalte Wohngeld.

Zur Pressemeldung des Freistaates Sachsen

Gewerbeanzeige in 25 sächsischen Kommunen im Einsatz

17. März 2021
Mit dem Online-Antragsassistenten Gewerbeanzeige haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gemäß § 14 GewO ein Gewerbe an-, ab- und umzumelden. Die großen Kreisstädte Meißen und Wurzen sowie 23 kreisangehörige Städte und Gemeinden stellen diesen Dienst bereits zur Verfügung.

 

Die KOMM24 arbeitet derzeit an einem Update des Antragsassistenten, welches in Kürze ausgerollt wird. Unter anderem werden Validierungen entwickelt, welche die Gewerbetätigkeiten mit dem Vorhandensein der Markierung eines Schwerpunktes ermöglichen. Gerade bei der Ummeldung von Gewerbetätigkeiten (z.B. Aufgabe und neue Ausübung) kam es hier vereinzelt zu Eingabefehlern.

 

Einen weiteren Ausblick gibt es bei der Datenbereitstellung und der Weiterleitung der Gewerbemeldungen. Über die Datendrehscheibe (Integrationsdienst TRANSCONECT-eGov) laufen bereits erste Einrichtungen und Tests zur Bereitstellung eines OSCI-Postfaches. Dies bedeutet, dass die Anträge aus dem Serviceportal Amt24 zukünftig auch über eine OSCI-Schnittstelle für lokale Nutzer von Gewerbefachverfahren bereitgestellt werden können, als auch die Weitergabe über ein solches Postfach möglich sind.

iKFZ in Stufe 3 bereits in acht Zulassungsbehörden im Einsatz

17. März 2021
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) im Freistaat Sachsen befindet sich im Rahmen der Einführung von i-Kfz Stufe 3 weiterhin im Roll-Out. Neben den Kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz wird dieser Online-Service bereits den Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen Meißen, Leipzig, Nordsachsen, Mittelsachsen und Zwickau angeboten. Die Einführung in fünf Zulassungsbezirken steht aus. Bereits in den ersten zwei Monaten des Jahres wurden online mehr als die Hälfte der gesamten (Online-) Zulassungsvorgänge des Vorjahres abgewickelt.

Das Projekt zur Einführung von i-Kfz Stufe 3 wurde gemeinsam von den Kfz-Zulassungsstellen des Freistaates Sachsen und der SAKD sowie der Komm24 GmbH in Zusammenarbeit mit der Lecos GmbH vorangetrieben.

Dr. Thomas Schmidt ist neuer Geschäftsführer der KOMM24

1. Januar 2021
Dr. Thomas Schmidt (59) übernimmt zum 1. Januar 2021 die Geschäftsführung des sächsischen IT-Dienstleistungsunternehmens KOMM24. Er tritt die Nachfolge von Arnold Wiersbinski an, der sich nach langer Berufslaufbahn im IT-Bereich in den Ruhestand verabschiedet.

 

Dr. Thomas Schmidt studierte und promovierte an der TU Dresden am Institut für Nachrichtentechnik. Er bringt sowohl umfassende fachliche Expertise in der Daten- und Telekommunikation als auch menschliche Kompetenz in seine neue Aufgabe ein. Beides erwarb er in leitenden Positionen im kommunalen Umfeld und einem großen internationalen IT-Beratungsunternehmen.

 

„Wir freuen uns, mit Dr. Thomas Schmidt einen ebenso erfahrenen wie qualifizierten Mann für die KOMM24 gefunden zu haben. Seine Erfahrungen in verschiedensten Projekten der digitalen Prozess-Transformation unterstützen uns bei dem Vorhaben, die KOMM24 als zukunftsfähiges kommunales IT-Unternehmen aufzubauen, zu positionieren und weiterzuentwickeln“, erklärt Ulrich Hörning, Aufsichtsratsvorsitzender der KOMM24 GmbH und Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung in der Stadt Leipzig.

 

Dr. Schmidt, gebürtiger Sachse, ergänzt: „Ich sehe es als große Herausforderung und Chance gleichermaßen, die KOMM24 für die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Freistaat fit zu machen und das Unternehmen zu einem anerkannten IT-Dienstleister für alle sächsischen Kommunen zu etablieren.“

Erste Rollouts im Rahmen des OZG gestartet

17.12.2020
Die KOMM24 hat sich zur Aufgabe gemacht, Kommunen bei der Digitalisierung zu unterstützen und digitale Antragsassistenten im Zusammenhang des Onlinezugangsgesetzes zu entwickeln. Der Rollout und der Vertrieb erster Leistungspakete ist bereits gestartet. So werden Lösungen, wie die Hundesteueranmeldung, die elektronische Gewerbeanzeige und die Beantragung von Personenstandsurkunden vom Zweckverband KISA im Auftrag der KOMM24 angeboten und schon vielfach nachgefragt. Aktuell haben bereits 40 Kommunen insgesamt 72 Verfahrensnutzungen integriert.

Corona: Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung

13. Mai 2020

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind seit mehreren Wochen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bundesweit geschlossen. Viele ArbeitnehmerInnen müssen deshalb ihre Kinder zuhause betreuen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb eine Entschädigung eingerichtet, die den Verdienstausfall kompensieren soll. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber.

Anträge stellen können Selbstständige und Unternehmen, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen, im Freistaat Sachsen seit dem 31. März 2020 bei der Landesdirektion. Um die Antragstellung zu erleichtern, haben die Komm24 GmbH und die Sächsische Staatskanzlei einen Online-Assistenten entwickelt. Dieser ist über die Online-Plattform Amt24 nutzbar.

Antragsteller müssen dafür ein persönliches Servicekonto im Amt24 anlegen. Sie können den Antrag vollständig online ausfüllen, die erforderlichen Nachweise per Mausklick beifügen und den Antrag digital an die Landesdirektion übermitteln.

„Amt24 soll perspektivisch die zentrale Plattform sein, über welche Bürger und Wirtschaft aus dem Freistaat Sachsen alle Verwaltungsleistungen online erledigen können“, erklärt Arnold Wiersbinski, Geschäftsführer der Komm24 GmbH. „Da war es selbstverständlich, auch die Anträge für Soforthilfen in der Corona-Pandemie auf Amt24 abzubilden. Und das natürlich schnell. Parallel arbeiten wir mit Partnern natürlich weiter intensiv daran, Bürgern und Wirtschaft weitere Leistungen zeitnah auf der Plattform anbieten zu können.“

Neben den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung ist auch der Antrag auf ‚Wirtschaftsförderung Corona – Wir helfen sofort‘ dort zu finden. Ziel sei es, mit diesem Angebot auf die Unternehmen zuzugehen und sie gut bei ihren Aufgaben als Arbeitgeber zu unterstützen, betont Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Staatssekretär Thomas Popp, zugleich Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen ist, ergänzt: „Die schnelle Umsetzung des Onlineverfahrens zur Verdienstausfallentschädigung zeigt, wir sind mit unserem Serviceportal Amt24 auf dem richtigen Weg. Es stellt zugleich einen Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und des Sächsischen E-Government-Gesetzes dar. Viele weitere Online-Angebote sind bereits freigeschaltet oder werden unter Hochdruck entwickelt.“

Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Antragstellung und zum Antragsverfahren sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen oder über Amt24 abrufbar.

Wirtschaftsförderung Corona – Wir helfen sofort​

12. Mai 2020

Sie wollen den Unternehmen in Ihrer Kommune per Soforthilfe wirtschaftlich unter die Arme greifen? Die Komm24 bietet hierzu den Onlineantrag "Wirtschaftsförderung Corona - Wir helfen sofort". Mit diesem können alle durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmen, sowohl Gesellschaften als auch Einzelunternehmer, alle notwendigen Angaben und Nachweise einfach online und 24/7 über die Plattform "Zum Online-Portal Amt24" einreichen. Ihre zuständige Stelle erhält dann alle Anträge in einem eigenen Postfach im Amt24 bereitgestellt.

Zusätzlich arbeiten wir bereits an einer einfachen Fachanwendung, mit der auch der Prüf- und Genehmigungsprozess durchgehend digital und medienbruchfrei abgewickelt werden kann.

Wann steht der Antrag voraussichtlich bereit?
Onlineantrag "Wirtschaftsförderung Corona - Wir helfen sofort" ab 6. April 2020 nutzen.

Was müssen Sie dabei beachten?
Der Antrag erfüllt nicht die Anforderungen zur Ersetzung der Schriftform.

Was benötigen Sie?

  • Organisationskonto im Amt24
  • Leistungsseite im Amt24, die Ihre Förderung beschreibt
  • gepflegtes Impressum Ihrer Kommune auf Amt24

Was benötigen wir von Ihnen?
Ihre Unterstützung bei der Befüllung der variablen Felder

Was bieten wir?

  • fertigen Onlineantrag
  • individuelle Unterstützung bei der Anbindung an Ihre Organisation
  • Pflege und Betrieb des Onlineantrags

Welche Kosten entstehen Ihnen?

  • Onlineantrag kostenfrei
  • Pflege und Betrieb kostenfrei
  • Unterstützung bei der Anbindung an Ihre Organisation - kostenpflichtig nach Aufwand

Wen können Sie ansprechen?
Arnold Wiersbinski
Mobil: 0170 4875419 . E-Mail: info@komm-24.de

Gerne beraten wir Sie persönlich

Komm24 Bildmarke

Sie haben Fragen? Die KundenberaterInnen unseres Vertriebspartners KISA stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 351 86652 285

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