- Bürgernahe Onlineanträge für eine moderne und digitale Kommune
- Verwaltungsnah gemeinsam mit sächsischen Kommunen entwickelt
- Digitale, umweltfreundliche Antragsübermittlung
- Kein eigener Entwicklungsaufwand dank nachnutzbarer, SAKD-zertifizierter Lösungen
- Zentrale Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens
- Zuverlässiger Service und schnelle Unterstützung bei Fragen
- Erleichterte Antragsbearbeitung durch vorgeprüfte, standardisierte Daten
- Rechtssicherheit: konfigurierbar, um der kommunalen Satzung zu entsprechen
Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Unter kundenfreundlichen Verwaltungsdiensten verstehen Bürger und Unternehmen heute nicht mehr nur den zeitnahen Termin im Amt und lächelnd engagierte Verwaltungsmitarbeiter. Sie erwarten flexible Services – unabhängig von Zeit und Ort über das Internet nutzbar. Die Anmeldung zur Hundesteuer oder für ein Gewerbe wollen sie ebenso unkompliziert durchführen wie sie ein Bahnticket buchen oder Geld überweisen.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat diese Erwartungshaltung einen gesetzlichen Rahmen und Namen erhalten. Es verpflichtet die öffentliche Verwaltung – und damit auch alle Kommunen – ihre rund 575 Leistungen bis zum Jahresende 2022 auch online und über verbundene Verwaltungsportale verfügbar zu machen: Eine Herkules-Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig meistern.
Nach dem Musketier-Prinzip „Einer für alle“ (Efa) entwickeln Bund und Länder gemeinsam bundesweit nutzbare Onlinelösungen in nach Lebenslagen thematisch geordneten Leistungsfeldern. Der Freistaat Sachsen verantwortet die Digitalisierung im Themenfeld Recht & Ordnung. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zum Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten, zu Fundsachen oder zur Opferentschädigung.